Leonardo-Kolleg
Bitte beachten Sie: Gegenwärtig ist leider keine Aufnahme in das Leonardo-Kolleg möglich. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald eine Bewerbung für das Kolleg wieder möglich ist.
Grundsätzliches
- Tagungen und Kongresse
Förderanträge können nur von Leonardo-Kollegiatinnen und -Kollegiaten gestellt werden. Die Anträge sind schriftlich drei Wochen vor Reisenantritt an das ZIEW (seit 1.4.2017 ZiWiS) zu richten. Durch das Leonardo-Kolleg sind ausschließlich „Tagungs- und Kongressreisen“ förderfähig, die sich in einem wissenschaftlichen Rahmen bewegen. Dazu gehören in Einzelfällen auch studienrelevante Workshops und Seminare. Laut gegebener Satzung können die Merkmale „Tagungs- und Kongressreisen“ jedoch nicht auf Exkursionen und auf Reisen anlässlich von Sprachkursen oder -prüfungen ausgedehnt werden. - Praktika
Durch das Leonardo-Kolleg ist nur ein geringer Teil von Auslandspraktika hinsichtlich der Fahrtkosten förderfähig, und zwar werden ausschließlich solche Auslandspraktika gefördert, die laut Studienordnung im Ausland abgeleistet werden müssen. Ist das nicht der Fall, empfiehlt es sich, z. B. beim Referat für Internationale Angelegenheiten der Universität nach einer Fördermöglichkeit für das geplante Praktikum zu fragen, http://www.uni-erlangen.de/internationales/wege-ins-ausland/, oder nach weiteren Alternativen zu suchen, z. B. in der Stipendiendatenbank des DAAD oder bei e-fellows.net. - Grundsätzlich nicht förderfähig sind Inlandspraktika jeglicher Art. Zum nicht-förderfähigen Kreis (weder im In-, noch im Ausland) gehören das PJ oder die Famulatur von Medizinstudierenden.
Für Medizinstudierende besteht die Möglichkeit, sich z.B. bei der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V., http://bvmd.de, in der Stipendiendatenbank des DAAD oder auch bei e-fellows.net nach Fördermöglichkeiten für ihr PJ oder ihre Famulatur im Ausland zu erkundigen. - Zur Erläuterung der Förderung von Studienaufenthalten und Praktika im Ausland
In beiden Fällen ist ein Nachweis der Studienrelevanz in Form eines Empfehlungsschreibens zu erbringen. Es werden jeweils nur die Fahrtkosten gefördert. Förderfähig sind im Einzelnen also:
Fahrten von einem Studienort im Ausland, wenn diese nicht von anderer Seite übernommen werden; dabei ist der „Studienort“ derjenige Ort, an dem ein Studium im Ausland fortgesetzt oder an dem eine Diplom- bzw. Master-/Magisterarbeit angefertigt wird.
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Antritt eines Auslandspraktikums anfallen, wenn dieses Praktikum von der PO vorgeschrieben ist und die Kosten nicht von der Praktikumsstelle übernommen werden. Nicht förderfähig sind insbesondere Sprachkurse und Auslandspraktika, wenn diese nach der PO im Ausland absolviert werden können, aber nicht müssen sowie Informationsreisen, die der Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes dienen.
- Studienaufenthalte
Nur solche Studienaufenthalte, die in Verbindung mit einer Abschlussarbeit – in der Regel einer Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit im Ausland durchgeführt werden, sind hinsichtlich der Fahrtkosten förderfähig.
Leitfaden
- Zur Antragstellung sind drei Wochen vor Reiseantritt folgende Unterlagen einzureichen:
Ein von Ihnen unterschriebenes formloses Antragsschreiben von etwa einer Seite, das den Titel, den Ort und den Zeitraum der Tagung enthält. Das Antragsschreiben enthält auch Angaben darüber, warum Ihre Teilnahme studienrelevant und wichtig für Sie ist. Zusätzlich ist ein Empfehlungsschreiben eines Dozenten beizulegen, welches Ihre Teilnahme befürwortet. - Ein Auftragsformular „Auftrag zur Durchführung einer Reise„, ausgefüllt und von Ihnen rechts unten (als die/der „Beauftragte“) unterschrieben, das Feld „Buchungsstelle“ ist von Ihnen nicht auszufüllen.
- Eine kurze vorläufige Kostenaufstellung, welche die voraussichtlich entstehenden Kosten auflistet, bei Konferenzen die Kosten für Tagungsgebühr, Fahrtkosten und Unterkunft, bei Studienaufenthalten und Praktika nur für die Fahrtkosten.
- Eine inhaltliche Beschreibung der Tagung bzw. ein Leaflet, Einladungsschreiben oder ähnliches, von ein bis zwei Seiten.
- Ein kurzes Empfehlungsschreiben von etwa einer Seite von einem Ihrer Dozenten, in dem er Ihre Teilnahme befürwortet.Wichtig: Die Antragsunterlagen mit Unterschriften per Post an das ZIEW (seit 1.4.2017 ZiWiS) schicken oder persönlich abgeben.
Förderrichtlinien
Im Fall von Auslandspraktika und Tagungen ist die Studienrelevanz durch ein Empfehlungsschreiben nachzuweisen
- Jede Kollegiatin / jeder Kollegiat kann während der Dauer der Mitgliedschaft eine Förderung bis zu einem Gesamtvolumen von € 1.800,00 erhalten. Auch mehrere Reisen sind bis zur Ausschöpfung möglich.
- Als Fördersumme pro Reise gelten die erstattungsfähigen Kosten abzüglich eines Selbstbehalts. Der Selbstbehalt beträgt bei einem Gesamtbetrag bis zu € 500,00: € 0,00, zwischen € 500,00 und € 1.000,00: € 100,00 und zwischen € 1.000,00 und € 1.800,00: € 250,00.
Übersteigen die nachgewiesenen Kosten den Höchstbetrag von € 1.800,00, so beträgt die Fördersumme den vollen Betrag von € 1.800,00. - Erstattungsfähig sind
– Hotelkosten bis zu € 100,00 pro Übernachtung.
– Tagungsgebühren.
– Fahrtkosten, wobei die kostengünstigste Variante zu wählen ist: DBB 2. Kl., Flug oder eigenes Kfz. (Km-Pauschale: 30 Cent). Die Kostengünstigkeit ist von dem/r Antragsteller/in nachzuweisen durch einen Kostenvoranschlag o.ä.
– Sonstiges, etwa notwendige Kosten für einen Transfer, Mietwagen oder ein Taxi. - Verpflegungskosten (Tagegelder) werden nicht erstattet.
- Im Fall von Studienaufenthalten und Praktika im Ausland werden nur die Fahrtkosten gefördert. Fahrtkosten für Auslandspraktika sind nur dann förderfähig, wenn das Praktikum von der PrO vorgesehen ist und die Kosten nicht von der Praktikumsstelle übernommen werden.
- Das Leonardo-Kolleg fördert ausschließlich „Tagungs- und Kongressreisen“, dazu gehören in Einzelfällen auch studienrelevante Workshops/Seminare. Laut gegebener Satzung können die Merkmale „Tagungs- und Kongressreisen“ jedoch nicht auf Exkursionen oder auf Reisen anlässlich von Sprachkursen, Informationsveranstaltungen etc. ausgedehnt werden.
Abschließende Kostenaufstellung
- Nach der Reise ist eine abschließende Kostenaufstellung (Reiseabrechnung) mit Angabe von Adresse und Bankverbindung auszufüllen und diese zusammen mit den Quittungen und Belegen im Original beim ZIEW (seit 1.4.2017 ZiWiS) einzureichen.
Zu beachten: Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Beendigung der Reise geltend gemacht wird (Art. 3 Abs. 5 Satz 1 BayRKG). Bereits ausgezahlte Vorschüsse müssen in diesem Fall vom ZIEW (seit 1.4.2017 ZiWiS), Bismarckstr. 12, 91054 Erlangen, zurückgefordert werden.